auf Humanitas, Ihr ambulanter Pflegedienst. Bei uns stehen Sie und Ihre Angehörigen im Mittelpunkt. Um einen schönen Lebensabend verbringen zu können, ist es wichtig in seinem gewohnten Umfeld zu bleiben. Unser Team bietet Ihnen optimale Unterstützung von qualifiziert ausgebildetem Fachpersonal und hauswirtschaftlichen Mitarbeitern im eigenen Zuhause.
Wir nehmen uns Zeit für ein ausführliches, unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch. Unser speziell geschultes Fachpersonal informiert Sie über unsere Leistungen und Ihre Ansprüche gegenüber möglichen Kostenträgern wie Kranken- oder Pflegekassen bzw. Sozialhilfeträger. Auf Wunsch helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und bürokratischen Hürden.
Von einfachen hauswirtschaftlichen Leistungen bis hin zur ganzheitlichen Versorgung bieten wir Ihnen individuelle Hilfe. Und das auch an Wochenenden und an Feiertagen. Ein kurzer Auszug aus unserem umfassenden Leistungsangebot:
Jeder von uns kann durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig werden. Kurzfristig oder langfristig sind dann grundlegende Dinge wie die Körperpflege oder Nahrungsaufnahme nicht mehr alleine zu meistern. Unsere Pflegekräfte, sind ohne lange Wartezeiten für Sie verfügbar, wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen. Das Team von Humanitas steht Ihnen immer zur Seite, um das Leben im häuslichen Umfeld zu meistern.
Die Grundpflege wird nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.
Leistungen der Grundpflege:
Zur Behandlungspflege werden medizinische Leistungen gezählt, die durch den behandelnden Arzt explizit verordnet werden. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden diese Behandlungen ausschließlich von unseren examinierten Pflegefachkräften beim Patienten zuhause durchgeführt. Die Kosten werden nach SGB V von der Krankenkasse übernommen.
Die medizinische Behandlung wird immer häufiger verordnet, da unter anderem die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in stationären Einrichtungen ruckläufig ist und so dem Patienten eine entsprechende medizinische Behandlung zuhause gewährleistet wird.
Leistungen der Behandlungspflege:
Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege
z.B. Hilfe bei der Haushaltsführung, kleine Einkäufe, Hilfe bei Formularen oder Amtsgängen, Putz-, Wasch- und Bügelhilfe, Essenszubereitung etc.
Pflegeberatung §37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld erhält, wird durch einen zugelassenen Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit über die Pflege beraten. Diese Beratungseinsätze sind zum Teil verpflichtend und dienen der Sicherung der Qualität der Pflege und dem Schutz des Pflegebedürftigen durch falsche Pflege.
Nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich einmal und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich einmal ein verpflichtender Beratungseinsatz durchgeführt. Bei Pflegegrad 1 besteht halbjährlich ein Anspruch auf einen Beratungseinsatz.
Hauswirtschaftliche Leistungen
Zusätzlich bietet Humanitas verschiedene Leistungen an, die nicht Teil der Grundpflege und Behandlungspflege sind. Bei Bedarf können unsere Patienten Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung buchen, die den Ablauf des täglichen Lebens erleichtern. Diese werden entweder als Pflegesachleistung über die Pflegekasse oder als Privatleistung abgerechnet.
Leistungen der häuslichen Betreuung:
Falls Ihr Ort nicht auf der Karte erscheint, fragen Sie uns direkt an, vielleicht können wir Ihnen helfen.
Zögern Sie nicht und rufen Sie mich an oder schreiben eine E-Mail.