Hier erfahren Sie alles über unsere Ambulante Pflege
Wir fahren zu Ihnen und betreuen im eigenen Zuhause
Körperpflege
Wir helfen von der Körperpflege bis hin zur der Nahrungsaufnahme. Dabei steht die aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit im Fokus.
Behandlungspflege
Zur Behandlungspflege werden medizinische Leistungen gezählt, die durch den behandelnden Arzt explizit verordnet werden.
Verhinderungspflege
Hilfe bei der Haushaltsführung, Hilfe bei Formularen oder Amtsgängen, Putz-, Wasch- und Bügelhilfe, Essenszubereitung etc.
Pflegeberatung
Wer Pflegegeld erhält, wird durch einen zugelassenen Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit über die Pflege beraten.
Körperpflege
Unsere Pflegekräfte, sind ohne lange Wartezeiten für Sie verfügbar, wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen. Das Team von Humanitas steht Ihnen immer zur Seite, um das Leben im häuslichen Umfeld zu meistern. Die Grundpflege wird nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.
Behandlungspflege
Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden die Behandlungen ausschließlich von unseren examinierten Pflegekräften beim Patienten zuhause durchgeführt. Die Kosten werden nach SGB V von der Krankenkasse übernommen. Die medizinische Behandlung wird immer häufiger verordnet, da unter anderem die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in stationären Einrichtungen ruckläufig ist und so dem Patienten eine entsprechende medizinische Behandlung zuhause gewährleistet wird.
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege bedeutet die vorübergehende Pflege in Ihrem Zuhause. Diese kann bis zu vier Wochen (pro Kalenderjahr) dauern oder Stundenweise in Anspruch genommen werden. Die temporäre Pflege wird beispielsweise benötigt, wenn nach schwerer Krankheit oder einem Aufenthalt im Krankenhaus professionelle Pflege benötigt wird, die pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren wollen oder ein Dauerpflegeplatz gesucht wird, aber noch nicht gefunden ist.
Pflegeberatung
Wer Pflegegeld erhält, wird durch einen zugelassenen Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit über die Pflege beraten. Diese Beratungseinsätze sind zum Teil verpflichtend und dienen der Sicherung der Qualität der Pflege und dem Schutz des Pflegebedürftigen durch falsche Pflege. Nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich einmal und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich einmal ein verpflichtender Beratungseinsatz durchgeführt. Bei Pflegegrad 1 besteht halbjährlich ein Anspruch auf einen Beratungseinsatz.
Unser Einzugsgebiet
Althornbach, Battweiler, Biedershausen, Bottenbach, Contwig, Dellfeld, Dietrichingen, Eppenbrunn, Falkenbusch, Gersbach, Großbundenbach, Großsteinhausen, Hengsberg, Hilst, Höheischweiler, Hornbach, Kleinsteinhausen, Knopp, Kröppen, Martinshöhe, Maßweiler, Mauschbach, Mittelbach, Mörsbach, Niederauerbach, Nünschweiler, Oberauerbach, Obersimten, Petersberg, Reifenberg, Riedelberg, Rieschweiler, Rieschweiler-Mühlbach, Rimschweiler, Schmitshausen, Stambach, Trulben, Vinningen, Wallhalben, Walshausen, Windsberg, Winzeln & Zweibrücken Stadt.

Falls Ihr Ort nicht bei der Aufzählung dabei ist, fragen Sie uns direkt an, vielleicht können wir Ihnen trotzdem weiterhelfen.
Adresse
Humanitas Pflegedienst GmbH Bahnhofstraße 32 66497 Contwig
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